MaBiS, MaLos und Prognose im reinen Wholesale BKV Modell
Strukturierte Einordnung der Aufgaben eines Bilanzkreisverantwortlichen, wenn fremde Lieferanten Marktlokationen bilanziell einem Bilanzkreis zuordnen.
Für einen reinen Wholesale BKV sind MaLos nicht das operative Führungsobjekt. Sie sind jedoch eine bilanzierungsrelevante Grundlage, wenn ein fremder Lieferant seine Marktlokationen einem Bilanzkreis zuordnet.
Abgrenzung: GPKE regelt die MaLo Anmeldung, Abmeldung und Lieferantenprozesse durch den Lieferanten. MaBiS regelt die bilanzierungsrelevante Zuordnung, Aggregation, Prüfung, Abrechnung und das Clearing der Mengen auf Bilanzkreisebene.
1. Zielmodell
Das betrachtete Modell ist kein Lieferantenmodell. Der Bilanzkreisverantwortliche übernimmt keine GPKE Lieferantenwechselprozesse und keine operative Verwaltung einzelner Marktlokationen.
Ein externer Lieferant beliefert die Marktlokationen. Diese Marktlokationen können bilanziell einem vom BKV verantworteten Bilanzkreis zugeordnet werden.
2. Relevanz der MaLos
MaLos sind für den BKV vor allem indirekt relevant. Die operative MaLo Führung liegt beim Lieferanten, beim Netzbetreiber und beim Messstellenbetreiber.
Für den BKV relevant ist die daraus entstehende aggregierte Energiemenge im Bilanzkreis.
3. Wo MaLos im MaBiS Kontext relevant werden
Direkte Relevanz
Die direkte Relevanz ist gering. Der BKV führt typischerweise keine einzelne MaLo wie ein Lieferant. Er übernimmt keine Anmeldung, keine Abmeldung, keinen Lieferantenwechsel und keine Endkundenstammdatenpflege.
Indirekte Relevanz
Die indirekte Relevanz ist hoch, wenn die Energiemengen aus fremdbelieferten MaLos in einem vom BKV verantworteten Bilanzkreis aggregiert und abgerechnet werden.
4. Grundlogik der bilanziellen Zuordnung
| Ebene | Bedeutung | Relevanz für den BKV |
|---|---|---|
| Marktlokation | Verbrauchs oder Einspeisestelle im Marktmodell | Indirekte Grundlage der Mengenaggregation |
| Lieferant | Marktrolle mit Kunden und GPKE Prozessverantwortung | Benennt den Bilanzkreis im Lieferantenprozess |
| Bilanzkreis | Bilanzielle Sammelstruktur für Einspeisungen, Entnahmen und Fahrpläne | Zentrales Verantwortungsobjekt des BKV |
| Summenzeitreihe | Aggregierte Energiemenge je Viertelstunde | Grundlage für Prüfung, Clearing und Abrechnung |
| Ausgleichsenergie | Wirtschaftlicher Ausgleich von Bilanzkreisabweichungen | Finanzielles Risiko des BKV |
5. Rolle der Zuordnungsermächtigung
Die Zuordnungsermächtigung ist die BKV seitige Freigabe, dass ein bestimmter Lieferant einen bestimmten Bilanzkreis für definierte bilanzierungsrelevante Zuordnungen nutzen darf.
Wichtige Abgrenzung: Die Zuordnungsermächtigung ist kein Lieferantenwechselprozess. Sie ersetzt keine GPKE Abwicklung und führt nicht zu einer operativen MaLo Verwaltung durch den BKV.
Sie dient als Prüfgrundlage, damit der Netzbetreiber bewerten kann, ob der Lieferant Marktlokationen bilanziell dem genannten Bilanzkreis zuordnen darf.
6. Prozesslogik im Wholesale BKV Modell
7. Aufgaben des BKV in MaBiS
| Aufgabe | Beschreibung | Ziel |
|---|---|---|
| Zuordnungsermächtigung | Aktivierung und Deaktivierung der Nutzung eines Bilanzkreises durch Lieferanten | Kontrollierte bilanzielle Nutzung des Bilanzkreises |
| Bilanzkreiszuordnungsliste | Empfang, Prüfung und Nachverfolgung der Zuordnung von Lieferantensummen zu Bilanzkreisen | Transparenz über relevante Mengenquellen |
| Bilanzkreissummenzeitreihe | Empfang und Verarbeitung der aggregierten Viertelstundenwerte | Grundlage für Bilanzierung und Abrechnung |
| Prüfmitteilungen | Positive oder negative Rückmeldung zur Bilanzkreissummenzeitreihe | Formale MaBiS Prüfung und Clearingfähigkeit |
| Datenstatus und Versionierung | Unterscheidung zwischen vorläufigen, geprüften, abgerechneten und korrigierten Datenständen | Nachvollziehbarkeit und Auditfähigkeit |
| Clearing | Klärung von Abweichungen mit Netzbetreiber, BIKO, ÜNB, Lieferant oder Dienstleister | Korrekte Bilanzkreisabrechnung |
| Ausgleichsenergie Controlling | Analyse und Bewertung von Bilanzkreisabweichungen | Steuerung des finanziellen Risikos |
8. Prognosepflicht des BKV
Ein Bilanzkreisverantwortlicher muss seinen Bilanzkreis operativ und wirtschaftlich so führen, dass Einspeisungen, Entnahmen und Fahrpläne je Viertelstunde möglichst ausgeglichen sind. Dafür ist eine belastbare Mengenprognose erforderlich.
Kernaussage: Die Prognose ist keine GPKE Aufgabe und keine operative MaLo Einzelverwaltung. Sie ist Bestandteil der Bilanzkreisführung und Grundlage für Fahrplanmanagement, Beschaffung, Intraday Optimierung, MaBiS Prüfung und Ausgleichsenergie Controlling.
Was die Prognosepflicht praktisch bedeutet
| Bereich | Warum eine Prognose erforderlich ist | Typische Umsetzung |
|---|---|---|
| Day Ahead | Beschaffung und Fahrplanmeldung benötigen eine erwartete Entnahme oder Einspeisung je Viertelstunde. | Lastprognose, Einspeiseprognose, Wetterdaten, historische Profile, Lieferanteninput |
| Intraday | Abweichungen aus Wetter, Verbrauchsverhalten, Messwertänderungen oder Portfolioveränderungen müssen nachgesteuert werden. | Aktualisierte Forecasts, Intraday Handel, Fahrplananpassung |
| MaBiS Prüfung | Bilanzkreissummenzeitreihen können nur sinnvoll geprüft werden, wenn ein Erwartungswert vorhanden ist. | Abgleich Prognose gegen Summenzeitreihe, Ist Werte und Lieferantenmeldungen |
| Ausgleichsenergie | Prognosefehler können zu Bilanzkreisabweichungen und damit zu Kosten oder Erlösen aus Ausgleichsenergie führen. | Abweichungsanalyse, PnL Bewertung, Qualitätskennzahlen |
| Risikomanagement | Volatile oder fehlerhafte Prognosen erhöhen Mengenrisiko, Preisrisiko und Liquiditätsbedarf. | Limits, Reporting, Szenarien, Eskalationsregeln |
Wichtige Abgrenzung: Der BKV muss nicht zwingend jede einzelne MaLo selbst prognostizieren. Die operative Prognose kann durch Lieferant, Prognosedienstleister oder Bilanzkreismanagement Dienstleister erfolgen. Die Verantwortung für eine plausible Bilanzkreisführung bleibt jedoch in der BKV Rolle relevant.
9. Anforderungen an einen Dienstleister
Ein Dienstleister muss nicht zwingend eine vollständige Lieferantenplattform bereitstellen. Für das beschriebene Modell ist eine BKV fähige MaBiS Abwicklung erforderlich.
Erforderliche Fähigkeiten
- Verwaltung von Bilanzkreisen je Regelzone
- Verwaltung von Lieferanten, die den Bilanzkreis nutzen dürfen
- Aktivierung und Deaktivierung von Zuordnungsermächtigungen
- Empfang und Verarbeitung von Bilanzkreiszuordnungslisten
- Empfang und Prüfung von Bilanzkreissummenzeitreihen
- Versand positiver und negativer Prüfmitteilungen
- Verarbeitung von Datenstatus und Versionen
- Clearing und Korrekturprozess
- Ausgleichsenergie Monitoring
- AS4 und EDIFACT Fähigkeit für MaBiS
Erforderliche Prognosefähigkeiten
- Bereitstellung oder Verarbeitung von Day Ahead Prognosen je Bilanzkreis
- Bereitstellung oder Verarbeitung von Intraday Prognosen je Bilanzkreis
- Abgleich von Prognose, Fahrplan, Ist Werten und Bilanzkreissummenzeitreihe
- Analyse von Prognosefehlern nach Ursache, Zeitraum, Menge und finanzieller Wirkung
- Versionierung der Prognosen
- Schnittstelle zum Lieferanten, sofern dieser MaLo basierte Prognosen liefert
10. Aufgabenabgrenzung nach Marktrolle
| Marktrolle | Aufgabe im Modell |
|---|---|
| Lieferant | Führt GPKE Prozesse, meldet Marktlokationen an und benennt den Bilanzkreis. |
| BKV | Erlaubt die Nutzung des Bilanzkreises, führt Bilanzkreisprüfung durch, verantwortet Bilanzkreisabweichungen und benötigt belastbare Prognosen. |
| Netzbetreiber | Prüft Zuordnungen, verarbeitet bilanzierungsrelevante Daten und stellt relevante Zeitreihen bereit. |
| BIKO | Koordiniert bilanzierungsrelevante Daten und Datenstatus. |
| ÜNB | Führt Bilanzkreisabrechnung und Ausgleichsenergieabrechnung durch. |
| Messstellenbetreiber | Liefert Messwerte beziehungsweise Grundlagen für Messwertprozesse. |
| Dienstleister | Bildet BKV MaBiS Kommunikation, Prognoseverarbeitung, Monitoring, Clearing und Reporting operativ ab. |
11. Was ein reiner Wholesale BKV nicht macht
Nicht Teil der BKV Rolle
- Kein klassischer Lieferantenwechsel
- Keine Endkundenanmeldung
- Keine Endkundenabmeldung
- Keine Vertragsverwaltung der Endkunden
- Keine GPKE Prozessführung als Lieferant
- Keine Netznutzungsabrechnung gegenüber Endkunden
- Keine operative Pflege einzelner Zähler oder Kundenanlagen
Teil der BKV Rolle
- Bilanzkreisberechtigung
- Bilanzkreis Zuordnungsfreigabe
- Bilanzkreis Mengenprüfung
- Bilanzkreis Zeitreihenprüfung
- Prognoseverarbeitung und Prognosekontrolle
- Fahrplanabgleich
- Clearing
- Ausgleichsenergie Controlling
- Wirtschaftliche Verantwortung für Bilanzkreisabweichungen
12. Beispiel
Ausgangslage: Ein Lieferant beliefert 10.000 Marktlokationen. Diese Marktlokationen sollen bilanziell einem Bilanzkreis zugeordnet werden, der von einem separaten BKV verantwortet wird.
Der BKV prüft in diesem Modell nicht jede einzelne Marktlokation operativ. Maßgeblich ist, ob die aggregierten Mengen aus diesen Zuordnungen zum erwarteten Portfolio, zur Beschaffung, zu den Fahrplänen, zur Bilanzkreissummenzeitreihe und zum Ausgleichsenergierisiko passen.
| Prüffrage | Bedeutung |
|---|---|
| Ist der Lieferant zur Nutzung des Bilanzkreises berechtigt? | Prüfung über Zuordnungsermächtigung und Zuordnungslogik |
| Passen die erwarteten Mengen zur Prognose? | Abgleich gegen Day Ahead und Intraday Forecast |
| Passen die aggregierten Zeitreihen zur Erwartung? | Prüfung der Bilanzkreissummenzeitreihe |
| Entstehen relevante Abweichungen? | Bewertung der Ausgleichsenergie und PnL Wirkung |
| Ist ein Clearing erforderlich? | Klärung bei Netzbetreiber, BIKO, ÜNB, Lieferant oder Dienstleister |
13. Formulierung für einen Dienstleister
Das Zielmodell ist kein Lieferantenmodell und umfasst keine GPKE Lieferantenwechselprozesse. Die Rolle ist die eines Bilanzkreisverantwortlichen. Der Lieferant der Marktlokationen ist ein anderer Marktteilnehmer.
Relevanz besteht nicht in der operativen MaLo Verwaltung, sondern in der BKV seitigen MaBiS Kette: Zuordnungsermächtigung gegenüber dem Netzbetreiber, Empfang und Prüfung von Bilanzkreiszuordnungslisten, Empfang und Prüfung von Bilanzkreissummenzeitreihen, Versand von Prüfmitteilungen, Verarbeitung von Datenstatus und Versionen, Clearing sowie wirtschaftliche Bewertung der Bilanzkreisabweichungen.
Zusätzlich ist eine belastbare Prognoselogik erforderlich. Last und Einspeisemengen aus fremdbelieferten Marktlokationen, die dem Bilanzkreis zugeordnet werden, müssen für Day Ahead und Intraday Zwecke prognostiziert, mit Fahrplänen abgeglichen und gegen MaBiS Zeitreihen sowie die Ausgleichsenergieabrechnung plausibilisiert werden können.
Erforderlich ist keine Lieferantenwechselplattform, sondern eine BKV fähige MaBiS Abwicklung mit Prognoseverarbeitung, Fahrplanabgleich, Clearing und Ausgleichsenergie Controlling.
14. Management Zusammenfassung
MaLos sind für einen reinen Wholesale BKV nicht das operative Führungsobjekt. Relevant werden sie, wenn fremde Lieferanten ihre Marktlokationen bilanziell einem Bilanzkreis zuordnen. Dann sind MaBiS Fähigkeiten für Ermächtigung, Zuordnungsprüfung, Summenzeitreihenprüfung, Prüfmitteilung, Prognose, Fahrplanabgleich, Clearing und Ausgleichsenergieverantwortung erforderlich.
Kurzformel: GPKE regelt die MaLo Prozesse des Lieferanten. MaBiS regelt, wie die daraus entstehenden Energiemengen bilanziell im Bilanzkreis aggregiert, geprüft, prognostiziert, abgeglichen und abgerechnet werden.